22-08-2014, 20:05
In dem Fall meines Leidensgenossen aus Niedersachsen hat
das LSG NDS-Bremen in nur 8 Wochen seiner Beschwerde stattgegeben.
Ich hatte seinen Werdegang hier mal erwähnt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134171
Sein SG war auch der Meinung, das er sich die Barmittel für
den Umgang von der Mutter holen soll, die ja Unterhaltsvorschuss für
das Kind erhält. Darüber hat er sich (erfolgreich) in der nächsten Instanz beschwert. Hier hält die Rechtsprechung an dem Prinzip der "bereiten Mittel" fest.
Insofern kann man die Auslegungen des BSG aus der Entscheidung
v. 02.07.2009, Az. B14 AS 54/08 R, soweit es den Unterhaltsvorschuß angeht, spätestens jetzt gepflegt in der Pfeife rauchen.
das LSG NDS-Bremen in nur 8 Wochen seiner Beschwerde stattgegeben.
Ich hatte seinen Werdegang hier mal erwähnt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134171
Sein SG war auch der Meinung, das er sich die Barmittel für
den Umgang von der Mutter holen soll, die ja Unterhaltsvorschuss für
das Kind erhält. Darüber hat er sich (erfolgreich) in der nächsten Instanz beschwert. Hier hält die Rechtsprechung an dem Prinzip der "bereiten Mittel" fest.
Insofern kann man die Auslegungen des BSG aus der Entscheidung
v. 02.07.2009, Az. B14 AS 54/08 R, soweit es den Unterhaltsvorschuß angeht, spätestens jetzt gepflegt in der Pfeife rauchen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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