23-08-2014, 22:31
(22-08-2014, 21:20)kay schrieb: Bedrohlich wird es wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Die UVK braucht keinen Mahnbescheid. Die vollstrecken gleichsam einfach so. Mahnung und Mahnbescheid sind auch nicht identisch. Was p schreibt findet hier keine Anwendung, das bezieht sich auf den Geschäftsverkehr dem Rechnungen zu Grunde liegen und hat mit der Sache hier nichts zu tun. Das ist nur auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbar.