23-08-2014, 23:12
Gar nicht. Das ist ja der Witz an der Sache.
Der Staat hat schon dafür gesorgt, dass für ihn gesorgt ist. Gegen die Vollstreckung als solche kann man vorgehen, aber nicht ohne die Vollstreckung zunächst ertragen zu müssen.
Der Staat hat schon dafür gesorgt, dass für ihn gesorgt ist. Gegen die Vollstreckung als solche kann man vorgehen, aber nicht ohne die Vollstreckung zunächst ertragen zu müssen.