26-08-2014, 15:59
Wenn die Restschulden in der angegebenen Höhe bestehen, wird die Bank einem Gebot darunter nicht zustimmen.
Die Frage ist jetzt, wie die regionale Marktsituation bei Euch ist, d.h. welcher Versteigerungserlös wäre wahrscheinlich. Zum Schätzwert (vereidigter Gutachter?) muß man wissen, dass er an sich systematisch bedingt bei fallenden Preisen eher hinter der Marktentwicklung hinterher hinkt.
Bei Objekten in der angegebenen Preisklasse nehmen an Versteigerungen eher Leute teil, die auf´s Geld achten müssen und ein Schäppchen machen wollen. Die werden kaum bei einem Schätzwert von 130 k bis 110 k steigern wollen, zudem das Objekt ja noch bewohnt ist.
Wenn es also bei Euch nicht gerade einen Boom gibt, blufft der Insolvenzverwalter: Sein Ziel muß ja sein, Geld in die Insolvenz zu holen. Bei einer Teilungsversteigerung müßte er zunächst ´mal die Verfahrenskosten vorschießen, mit mMn hoher Wahrscheinlichkeit, dass sich kein Interessent findet.
Anderseits muß der Verwalter Vermögen verwerten, weil sonst eine Restschuldbefreiung schwierig wird: Er sollte also an einer Einigung interessiert sein. Du könntest also schauen, welcher Preis wahrscheinlich am Markt bei freihändigem Verkauf erzielbar wäre. Die Immo-Abteilung Deiner finanzierenden Bank kann Dir dabei helfen. Auf dieser Basis wären dann Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zu führen.
Hinweis: Bei der Einschaltung eines Anwaltes entstehen aufgrund des Objektwertes im Falle einer Einigung erhebliche Kosten!
Die Frage ist jetzt, wie die regionale Marktsituation bei Euch ist, d.h. welcher Versteigerungserlös wäre wahrscheinlich. Zum Schätzwert (vereidigter Gutachter?) muß man wissen, dass er an sich systematisch bedingt bei fallenden Preisen eher hinter der Marktentwicklung hinterher hinkt.
Bei Objekten in der angegebenen Preisklasse nehmen an Versteigerungen eher Leute teil, die auf´s Geld achten müssen und ein Schäppchen machen wollen. Die werden kaum bei einem Schätzwert von 130 k bis 110 k steigern wollen, zudem das Objekt ja noch bewohnt ist.
Wenn es also bei Euch nicht gerade einen Boom gibt, blufft der Insolvenzverwalter: Sein Ziel muß ja sein, Geld in die Insolvenz zu holen. Bei einer Teilungsversteigerung müßte er zunächst ´mal die Verfahrenskosten vorschießen, mit mMn hoher Wahrscheinlichkeit, dass sich kein Interessent findet.
Anderseits muß der Verwalter Vermögen verwerten, weil sonst eine Restschuldbefreiung schwierig wird: Er sollte also an einer Einigung interessiert sein. Du könntest also schauen, welcher Preis wahrscheinlich am Markt bei freihändigem Verkauf erzielbar wäre. Die Immo-Abteilung Deiner finanzierenden Bank kann Dir dabei helfen. Auf dieser Basis wären dann Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zu führen.
Hinweis: Bei der Einschaltung eines Anwaltes entstehen aufgrund des Objektwertes im Falle einer Einigung erhebliche Kosten!
Wer nicht taktet, wird getaktet...