26-08-2014, 20:49
Mag sein. Aber das ändert alles nichts an dem Vorgang an sich. Er orientiert sich zu Recht am Gutachten und würde versuchen, den Wert im Rahmen der Versteigerung zu realisieren.
Vorher Forderungen zu stellen - anhand des Gutachtens - die, wenn sie durch Zahlung anerkannt werden, ist legitim und ein Versuch des Insolvenzverwalters.
Frei nach dem Motto: Versuchen kann ich's ja mal.
Vorher Forderungen zu stellen - anhand des Gutachtens - die, wenn sie durch Zahlung anerkannt werden, ist legitim und ein Versuch des Insolvenzverwalters.
Frei nach dem Motto: Versuchen kann ich's ja mal.