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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#27
Ich hätte da noch eine Frage:

Ich habe verstanden, dass ich als privat versicherter Vater die Beiträge für unseren privat versicherten Sohn bezahlen muss.
OK.
Aber wer muss die Versicherung abschließen, ist also Vertragspartner?
Hintergrund:
Wir leben seit 6 Monaten getrennt.
Unser Sohn läuft bei meiner KV unter der gleichen Versicherungsnummer (das könnte ich aber ändern lassen, bleibe dadurch aber Vertragspartner)
Nun hat meine Noch-Ehefrau in den letzten Monaten die Rechnungen bezahlt, hat ihr Konto bzgl. Erstattung angegeben und ich habe die KV bevollmächtigt, alle Themen rund um unseren Sohn direkt mit ihr behandeln zu dürfen.
Soweit, so gut.
Jetzt hat aber meine Frau festgestellt, dass die KV teilweise einige Wochen braucht, um die Erstattung zu leisten und sie will das nicht akzeptieren. Ich soll mich also darum kümmern, die Belege einreichen und auf die Erstattung warten, ihr innerhalb 1 Woche die Rechnungen begleichen und die Bank spielen und ggf. die Abzüge und Erstattungen mit der KV und den Ärzten besprechen. Außerdem gab es zuletzt eine Arztrechnung mit Unstimmigkeiten, die sie nun nicht klären will.
Ich kann das aber teilweise nicht, weil ich weit weg wohne, nicht weiß, wann und wo unser Sohn beim Arzt ist und welche Leistung tatsächlich erbracht wurde, weil ich ja nicht dabei war und die Rechnung nicht bei mir im Briefkasten landet, denn unser Sohn lebt bei ihr, hat dort seinen Lebensmittelpunkt und die Ehewohnung wurde ihr bereits in einem Gerichtsverfahren zugewiesen.
Ich soll also den Bank- und Schreibvasallen spielen.

MUSS ich also, ggf. auch bei einer anderen Versicherung, den Vertrag abschließen, oder kann man auch verlangen, was mir meine KV angeboten hat, dass meine Frau (gesetzl. versichert, aber das geht wohl trotzdem) einen Vertrag bei einer privaten KV abschließt oder idealer Weise einen separaten Vertrag bei der bestehenden privaten KV abschließt, damit sie der Versicherungsnehmer ist und sich auch um die Bezahlung der Rechnungen und Unstimmigkeiten bei Arztrechnungen kümmern muss?
Ist es also notwendig, dass sie dem freiwillig zustimmt, was sie nicht macht, denn sie will keine Arbeit mit diesem Thema haben, oder kann man sie als Lebensmittelpunkt unseres Sohnes dazu verpflichten, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern oder einen separaten Vertrag abzuschließen?

Merci schon mal für Eure Antworten!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Reninho - 27-08-2014, 19:24

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