27-08-2014, 21:00
(27-08-2014, 19:38)Blumentopferde schrieb: Theoretisch sollte doch überhaupt ne Einstellung funktionieren, egal ob man nur 50,-€ oder 1500,-€ "verdient".
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz.
Es gibt einen höheren Selbstbehalt bei höheren Einkommen. Sowohl in der Düsseldorfer Tabelle, als auch in der Pfändungstabelle.
Im Familienrecht heisst es dann nicht mehr notwendiger, sondern angemessener Selbstbehalt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.