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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#29
Hallo Nappo!
Danke für deine schnelle Antwort.

Unser Sohn ist bei der gleichen KV wie ich, und wird dort auch unter der gleichen Versicherungsnummer geführt. Ich bin also der Versicherungsnehmer. So gesehen ist er wohl bei mir mitversichert. Er hätte aber auch separat bei dieser oder bei irgend einer anderen privaten KV versichert werden können.

Ich möchte erreichen, dass er einen eigenständigen Vertrag hat, bei dem nicht mehr ich der Versicherungsnehmer bin, denn meine Frau steht auf dem Standpunkt, dass der Versicherungsnehmer sich bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung auseinandersetzen muss, die Rechnungen begleichen muss, mit Ärzten die Rechnungen diskutieren muss und somit auch die Erstattungen erhält. Sie hat einfach keinen Bock, sich mit dem Thema zu befassen und auseinander zu setzen und insbesondere auf die Erstattung zu warten.

Meine KV hat mir bereits mitgeteilt, dass meine Frau jederzeit ohne Kündigung den Part unseres Sohnes aus diesem Vertrages als Versicherungsnehmer übernehmen kann und unser Sohn somit nahtlos dort zu den bestehenden Konditionen versichert und ohne irgendwelche Nachteile bleiben kann. Dazu müsste sie jedoch freiwillig unterschreiben! Und das tut sie nicht!
Sie könnte aber auch genauso gut zu jeder anderen privaten KV wechseln. Das hätte jedoch den Nachteil, dass er sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen lassen müsste. Nachdem er aber vor zwei Wochen am Fuß operiert wurde, wäre das wenig sinnvoll.
Also möchte ich im Idealfall erreichen, dass er bei der jetzigen KV bleibt und meine Frau der Versicherungsnehmer ist, denn ich denke, nur so kann sie dazu verpflichtet werden, sich um die Angelegenheiten zu kümmern. Ähnliches hat sie ja auch bereits bei allen anderen Versicherungen gemacht, bei denen unser Sohn bei mir mitversichert war (Hausrat, Unfall, Haftpflicht,…). Er ist jetzt dort überall bei ihr mitversichert.

Alternativ habe ich aber auch nichts dagegen, wenn alles so bleibt wie es ist, und ich sie dennoch dazu verpflichten könnte sich um die Krankenversicherung-Themen bezüglich unseres Sohnes zu kümmern.

Meine Frage ist also: gibt es irgendwelche Urteile oder Paragraphen, die dieses Thema schon einmal behandelt haben? Wer ist dazu verpflichtet, das Kind zu versichern? Der Unterhaltsverpflichtete oder der Lebensmittelpunkt?
Dass ich den Beitrag über den Unterhalt an sie bezahlen muss, ist mir klar, und auch kein Problem!

Sollte die Verpflichtung zur Krankenversicherung nicht beim Unterhaltsverpflichteten liegen, sondern beim Lebensmittelpunkt, könnte ich die Versicherung jetzt fristgerecht bis 30. September zum 31. Dezember kündigen.

Ich würde sie dadurch in Zugzwang bringen können, einen Versicherungsvertrag abschließen zu müssen! Und weil er bei einem KV-Wechsel die Gesundheitsprüfung hätte, würde sie sicherlich bei der jetzigen KV bleiben.

Kann mein Plan so aufgehen?
Bin ich als Unterhaltsverpflichteter nicht nur verpflichtet, die KV Beiträge für unseren Sohn an sie zu bezahlen, sondern auch, dass ich der Versicherungsnehmer sein muss?
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Reninho - 27-08-2014, 21:14

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