27-08-2014, 22:14
(26-08-2014, 22:19)gegen-das-system schrieb: Wie schütze ich als Vater das Kind aussergerichtlich vor solch einer Belastung ?
Gut dokumentieren, dass sie selber keinen Unterhalt gezahlt hat. Wer dem Kind nichts zahlt, bekommt auch später nichts vom Kind. Wenn sie ihre Unterhaltspflicht gemäß § 1611 BGB gegenüber dem Kind verletzt, wäre dessen spätere Inanspruchnahme grob unbillig.
Dazu gibt es diverse Urteile. Das AG Krefeld urteilte beispielsweise über den Fall einer Mutter, die ihr Kind bei den Grosseltern zurückliess. Das führte zur Verwirkung des Elternunterhalts.