27-08-2014, 22:44
(27-08-2014, 22:14)p schrieb: Dazu gibt es diverse Urteile. Das AG Krefeld urteilte beispielsweise über den Fall einer Mutter, die ihr Kind bei den Grosseltern zurückliess. Das führte zur Verwirkung des Elternunterhalts.
Auch da wird ständig neu (Un)recht gesprochen.
Selbst Kontaktabbruch vom unterhaltsberechtigten Elternteil führt nicht zur Verwirkung. Hier müssten schon stärkere Geschütze aufgefahren werden.
Raten ist dem Töchterlein auf jeden Fall nie zu heiraten. Denn sonst wird sie über den Umweg des (der Gattin zum Unterhalts verpflichteten) Schwiegersohnes doch noch unterhaltspflichtig, sofern der Schwiegersohn gut verdient.
Auf ISUV stehen auf der Startseite zwei Urteile zum Elternunterhalt mit Beispielrechnung.
Vielleicht stellt "p" den Beitrag ein. Ich wage es nicht, einen Link zu setzen.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.