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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#30
Also ich würde jetzt nicht gleich in solch vorauseilenden gehorsam verfallen.
Eine allgemeine Pflicht, dass euer Kind von dir privat zu versichern sei, besteht nicht.
Es gibt, m.M.n. nur ein Urteil vom berüchtigten OLG-Hamm was sich diese Pflicht aus den Fingern gesogen hat.

Und deiner Ex würde ich einfach schreiben, dass sie, wenn ihr die Bedingungen der PKV nicht zusagen, euren Sohn natürlich auch in ihrer GKV mit versichern lassen kann.
Dann hat sie dieses Problem nicht mehr.
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von beppo - 27-08-2014, 22:53

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