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Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung
#32
Das Ganze ist etwas schwieriger. Es handelt sich ja nicht um eine zusätzliche PKV, sondern um eine Voll-PKV.
Eine Kündigung von deiner Seite aus kannst Du nicht vollenden, da der Vorversicherer eine Bestätigung des Nachfolgeversicherers verlangt, aufgrund der bestehenden KV-Pflicht.

Ich vermute, dass es in Deinem speziellen Fall keine weiteren Urteile gibt. Soweit ich mich erinnere hat nicht nur das OLG Hamm ein solches Urteil gesprochen, sondern auch das OLG Koblenz.

Wenn sich Deine Ex weigert, sich um diese Dinge zu kümmern, habe ich den Verdacht, dass es an Dir hängen bleibt. Wenn sie nicht unterschreibt, kann kein Versicherungsnehmerwechsel der KV vorgenommen werden.

Die KV korrespondiert dann automatisch mit Dir. Das Kind wird zwar dort versichert, wo es wohnt (Lebensmittelpunkt), das gilt aber hier für die GKV.

Ich fürchte, dass Dein Plan nicht funktioniert.
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RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von OttoNormal - 21-08-2014, 14:03
RE: Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung - von Nappo - 28-08-2014, 14:00

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