29-08-2014, 00:10
(28-08-2014, 23:39)raid schrieb: Das ist doch gar nicht notwendig, denn von ALG2 lebt es sich inkl. Trennungsentschädigung hervorragend.
Nun ist das aber nichts, was Frau Schwab argumentativ dagegen setzen könnte, wenn es darum geht, Väter mit Umgang unterhaltsmäßig zu entlasten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...