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KM möchte später Elternunterhalt abzocken
#15
(29-08-2014, 12:20)gegen-das-system schrieb: Ergebnis: Der Camper hat uneingeschränkt Recht.

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht. von welchem Einkommen die Rede ist, die Deine Tochter zu erwarten hat.

Ledige Kinder haben immerhin einen Selbstbehalt von 1600,00 € des bereinigten Nettoeinkommens.

Bei einer Fahrstrecke von 33 km einfach zur Arbeit bräuchte es schon ein Nettoeinkommen von 2044 €, um nach Bereinigung überhaupt auf 1600,00 € zu kommen. Weitere berufsbedingte Aufwendungen noch gar nicht berücksichtigt.

Im Gegensatz zum KU darf das Kind nicht auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen, oder eine Zusatztätigkeit verlangt werden.

Dass die restrektive KU-Rechtsprechung den Kindern irgendwann auf die Füsse fällt, war schon lange klar.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: KM möchte später Elternunterhalt abzocken - von Nappo - 27-08-2014, 09:57
RE: KM möchte später Elternunterhalt abzocken - von Camper1955 - 29-08-2014, 12:34
RE: KM möchte später Elternunterhalt abzocken - von Hasserfuellter - 29-08-2014, 20:11

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