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KM möchte später Elternunterhalt abzocken
#20
Beim EU sind die Leitlinien des OLG-Bezirks maßgebend; und dann kommt noch der Richter.....wie bei mir.
Und das mit den 1600; bei Immobilienvermögen (auch verschuldet) rechnet das Regime einen Nettolohn vor
der sich gewaschen hat. Berufsaufwendungen, Miete etc. werden pauschalisiert.
Und das mit der Verwirkung; da könnt ihr euch schon auf das BGH vorbereiten
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RE: KM möchte später Elternunterhalt abzocken - von Nappo - 27-08-2014, 09:57
RE: KM möchte später Elternunterhalt abzocken - von Hasserfuellter - 29-08-2014, 20:11

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