29-08-2014, 20:11
Beim EU sind die Leitlinien des OLG-Bezirks maßgebend; und dann kommt noch der Richter.....wie bei mir.
Und das mit den 1600; bei Immobilienvermögen (auch verschuldet) rechnet das Regime einen Nettolohn vor
der sich gewaschen hat. Berufsaufwendungen, Miete etc. werden pauschalisiert.
Und das mit der Verwirkung; da könnt ihr euch schon auf das BGH vorbereiten
Und das mit den 1600; bei Immobilienvermögen (auch verschuldet) rechnet das Regime einen Nettolohn vor
der sich gewaschen hat. Berufsaufwendungen, Miete etc. werden pauschalisiert.
Und das mit der Verwirkung; da könnt ihr euch schon auf das BGH vorbereiten