30-08-2014, 07:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-08-2014, 07:59 von Zahlknecht.)
Hallo,
wie ist das ich wurde vor einigen Jahren vom FamG zu Unterhaltsleistung zu je 150,-€ an meine beiden Töchtern Tituliert .Beide werde jetzt am 6 Dez.
18 Jahre
Eine Tochter wohnt schon lange nicht mehr bei der Mutter ist mit 15 J Ausgezogen lebt beim Freund.KU aufs Konto meine Tochter überwiesen .
Die Zweite Tochter Lebt bei der Mutter.KU an die KM überwiesen .
Wenn die Zweite Tochter am 6.12.14. 18 J. wird muss ich den vollen KU für den Dez. an die KM weiter zahlen, oder anteilsmäßig.
Wenn die zweite Tochter mir keine Kontodaten nennt,wie Verhalte ich mich?
Ich wurde damals in Verzug gesetzt wegen zu gerinnenden KU Zahlung von ca. 12,000€ geht dieser Beschluss mit 18 J auch an die Kinder über?
LG Zahlknecht
wie ist das ich wurde vor einigen Jahren vom FamG zu Unterhaltsleistung zu je 150,-€ an meine beiden Töchtern Tituliert .Beide werde jetzt am 6 Dez.
18 Jahre
Eine Tochter wohnt schon lange nicht mehr bei der Mutter ist mit 15 J Ausgezogen lebt beim Freund.KU aufs Konto meine Tochter überwiesen .
Die Zweite Tochter Lebt bei der Mutter.KU an die KM überwiesen .
Wenn die Zweite Tochter am 6.12.14. 18 J. wird muss ich den vollen KU für den Dez. an die KM weiter zahlen, oder anteilsmäßig.
Wenn die zweite Tochter mir keine Kontodaten nennt,wie Verhalte ich mich?
Ich wurde damals in Verzug gesetzt wegen zu gerinnenden KU Zahlung von ca. 12,000€ geht dieser Beschluss mit 18 J auch an die Kinder über?
LG Zahlknecht
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.