30-08-2014, 11:17
Moin Zahlknecht,
ab 18 geht KU nur noch direkt ans Kind - wenn du also (von beiden!) keine eigenen Kontodaten erhältst, stellst du komplett ein.
Außerdem sind dann beide Eltern barunterhaltspflichtig - deine Kinder müssen also auch die Mutter auffordern, Einkommen offen zu legen.
Steht aber alles in der faq - für mich war der 18. Geburtstag meiner Tochter ein Freudentag, denn ich hatte 4 Monate lang keine Kontodaten, wo ich hinüberweisen sollte!
Jetzt wird alles einfacher, denn du musst NULL Kommunikation mit der EX aufrecht erhalten! Kopf hoch!
ab 18 geht KU nur noch direkt ans Kind - wenn du also (von beiden!) keine eigenen Kontodaten erhältst, stellst du komplett ein.
Außerdem sind dann beide Eltern barunterhaltspflichtig - deine Kinder müssen also auch die Mutter auffordern, Einkommen offen zu legen.
Steht aber alles in der faq - für mich war der 18. Geburtstag meiner Tochter ein Freudentag, denn ich hatte 4 Monate lang keine Kontodaten, wo ich hinüberweisen sollte!
Jetzt wird alles einfacher, denn du musst NULL Kommunikation mit der EX aufrecht erhalten! Kopf hoch!