17-05-2009, 15:49
Zunächst würde ich mal an deiner Stelle alles sortieren/trennen:
Kindesunterhalt selbst berechnen aus deinem Netto-Gehalt abzüglich aller Aufwendungen für Erwerbsarbeit und privater Vorsorge.
Den entsprechenden Betrag dem Jugendamt zwecks Titulierung vorschlagen.
Wenn der Kindesunterhalt berechnet und tituliert ist, ist das Jugendamt raus. Die können dich dann mal.
Betreuungsunterhalt: Hier ist es eben nicht schnurz wo und wie du wohnst. Hier können auch ganz andere Aufwendungen abgezogen werden und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Außerdem müssen dir 1000€ Selbstbehalt bleiben.
Kindesunterhalt selbst berechnen aus deinem Netto-Gehalt abzüglich aller Aufwendungen für Erwerbsarbeit und privater Vorsorge.
Den entsprechenden Betrag dem Jugendamt zwecks Titulierung vorschlagen.
Wenn der Kindesunterhalt berechnet und tituliert ist, ist das Jugendamt raus. Die können dich dann mal.
Betreuungsunterhalt: Hier ist es eben nicht schnurz wo und wie du wohnst. Hier können auch ganz andere Aufwendungen abgezogen werden und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Außerdem müssen dir 1000€ Selbstbehalt bleiben.