31-08-2014, 17:04
Update:
Die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach gem. § 1629a BGB für meine Kinder wurde nicht akzeptiert.
Im Antwortschreiben des JC wird das begründet, das nach §44 SGB X das JC keinen Fehler gemacht hat.
Ich weiss jetzt nicht mehr weiter.
Die Frechheit ist, dass meine Ex damals (nachdem sie schon 3 Monate Leistungen bezogen hat) dem JC eidesstattlich versichert hat, dass sie falsche Angaben gemacht hat um an die Leistungen zu kommen.
Falls es wirklich keinen Ausweg gibt und bezahlt werden soll, sind da nicht beide Elternteile verpflichtet? (Gemeinsames Sorgerecht)
Ich finde es zum kotzen, dass minderjährigen mit Gerichtsvollzieher und Pfändung gedroht wird.
Die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach gem. § 1629a BGB für meine Kinder wurde nicht akzeptiert.
Im Antwortschreiben des JC wird das begründet, das nach §44 SGB X das JC keinen Fehler gemacht hat.
Ich weiss jetzt nicht mehr weiter.
Die Frechheit ist, dass meine Ex damals (nachdem sie schon 3 Monate Leistungen bezogen hat) dem JC eidesstattlich versichert hat, dass sie falsche Angaben gemacht hat um an die Leistungen zu kommen.
Falls es wirklich keinen Ausweg gibt und bezahlt werden soll, sind da nicht beide Elternteile verpflichtet? (Gemeinsames Sorgerecht)
Ich finde es zum kotzen, dass minderjährigen mit Gerichtsvollzieher und Pfändung gedroht wird.