31-08-2014, 17:39
Sind zwei verschiedene Dinge. Der Zugewinnausgleich ist eine Sache, die Euch als geschiedene Erwacchsene betrifft.
Der Unterhalt ist fürs Kind. Zu verrechnen gibt's da nichts. Intern kann man alles machen. Läuft eine Seite aus dem Ruder und wendet sich an einen Anwalt, fliegt Dir so was um die Ohren.
Wenn Du zahlst und sie nicht, dann solltest Du unbedingt fordern. Rückwirkend geht nicht. Titel besteht nicht.
Du musst Dir überlegen: Würde sie nicht fordern?
Der Unterhalt ist fürs Kind. Zu verrechnen gibt's da nichts. Intern kann man alles machen. Läuft eine Seite aus dem Ruder und wendet sich an einen Anwalt, fliegt Dir so was um die Ohren.
Wenn Du zahlst und sie nicht, dann solltest Du unbedingt fordern. Rückwirkend geht nicht. Titel besteht nicht.
Du musst Dir überlegen: Würde sie nicht fordern?