31-08-2014, 17:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-08-2014, 17:45 von Clint Eastwood.)
Ich würde KU fordern und dann mit dem Zugewinnausgleich verrechnen. Wenn Du nichts forderst, dann geht man allgemein davon aus, dass Du den KU nicht braucht.
Die KM muss dann den KU auch weiter aus ihrem Vermögen bedienen, jedoch gehe ich davon aus, das dieses dann bald weg ist (nicht für KU jedenfalls)
Bei mir wurde seinerzeit Zugewinn (der mir zustand) mit offenem Trennungsunterhalt und gegnerischen Anwaltskosten (die ich lt. Urteil zu zahlen hatte) verrechnet. Da konnte ich gar nichts dagegen machen (hab's allerdings auch nicht versucht)
Die KM muss dann den KU auch weiter aus ihrem Vermögen bedienen, jedoch gehe ich davon aus, das dieses dann bald weg ist (nicht für KU jedenfalls)
Bei mir wurde seinerzeit Zugewinn (der mir zustand) mit offenem Trennungsunterhalt und gegnerischen Anwaltskosten (die ich lt. Urteil zu zahlen hatte) verrechnet. Da konnte ich gar nichts dagegen machen (hab's allerdings auch nicht versucht)