31-08-2014, 19:29
(31-08-2014, 17:30)zeitgenosse schrieb: Verstehe ich das richtig, dass die jugendlichen Kinder da so in etwa gefragt werden, was sie davon halten würden, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten würden`??
Es geht darum, die im Gesetz genannten "triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründe" nachzuweisen. Da es darum geht, frühere gerichtliche Beschlüsse oder Vergleiche umzuwerfen ist die Hürde dafür hoch gelegt. So hoch, dass auch die Meinung des Kindes das Gewicht auf pro Anderung verstärken sollte. Sicher gibt es auch Konstellationen, in denen eine andere Meinung des Kindes nicht entscheidungsrelevant wirkt, aber das dürften Fälle in homöopatischen Mengen sein.