31-08-2014, 19:41
Man kann nichts verrechnen, weil es unterschiedliche Personen sind. Du schuldest der Ex Zugewinn, die Ex schuldet dem Kind Unterhalt. Mit der Zahlung von Zugewinn sind aber Gelder bei der Ex vorhanden und aus diesem Geldhaufen kann sie Kindesunterhalt leisten. Tut sie das nicht -> Klage.
Vielleicht geht das auch ohne Zugewinn jetzt schon. Hat das dein Anwalt immer noch nicht veranlasst?
Vielleicht geht das auch ohne Zugewinn jetzt schon. Hat das dein Anwalt immer noch nicht veranlasst?