31-08-2014, 20:07
Wie p schon ausgeführt hat gibt es bei der Rückübertragung des Sorgerechts strenge Prüfkriterien. Ohne genaueres zu wissen, kann man da wenig sagen. Geht es denn tatsächlich um die Rückübertragung?
Auf jeden Fall gibt es kein festgelegtes Procedere oder konkrete gesetzliche Normen, was die Anhörung eines Kindes innerhalb eines Umgangs- oder Sorgerechtsverfahrens betrifft. Es muss noch nicht einmal ein Protokoll geführt werden. In meinem Fall war sogar die Mutter bei der Anhörung anwesend.
Auf jeden Fall gibt es kein festgelegtes Procedere oder konkrete gesetzliche Normen, was die Anhörung eines Kindes innerhalb eines Umgangs- oder Sorgerechtsverfahrens betrifft. Es muss noch nicht einmal ein Protokoll geführt werden. In meinem Fall war sogar die Mutter bei der Anhörung anwesend.