31-08-2014, 20:12
Eine andere Meinung des Kindes heisst, dass sich das Kind z.B. für den status quo ausspricht, anders wie z.B. dein Antrag auf gemeinsame Sorge oder Alleinsorge fordert. Nun kann es aber sein, dass dieser Meinung kaum Gewicht zugemessen wird, weil z.B. der Richter PAS am Werk oder gewichtige gegenteilige Gründe bei der Mutter sieht.
Ich betone ausdrücklich, dass das keine häufigen Szenarien sein werden, sondern absolute Ausnahmen sein dürften. Das sind reine Glücksfälle, keine berechtigten Hoffnungen.
In der faq steht einfach das häufigste Szenario. Aber strenggenommen ist eine bestimmte Meinung des Kindes nicht Voraussetzung. Sie bildet "nur" ein schweres Gewicht.
Ich betone ausdrücklich, dass das keine häufigen Szenarien sein werden, sondern absolute Ausnahmen sein dürften. Das sind reine Glücksfälle, keine berechtigten Hoffnungen.
In der faq steht einfach das häufigste Szenario. Aber strenggenommen ist eine bestimmte Meinung des Kindes nicht Voraussetzung. Sie bildet "nur" ein schweres Gewicht.