01-09-2014, 00:07
(31-08-2014, 23:44)kay schrieb: Wenn ein Kind bei der Mutter und eins beim Vater lebt, heben sich dann die Unterhaltsansprueche nicht gegenseitig ungefaehr auf?
Nein, Unterhalt darf nicht gegen anderen Unterhalt verrechnet werden.
Solange er keinen Titel oder Urteil hat, kann er sowieso nichts machen.
Unterhalt kann man fordern, auch wenn man weiß, dass beim anderen nichts zu holen ist. Wenn die Mutter nicht zahlt, dann UVG beantragen..