01-09-2014, 12:36
Hallo zusammen
kann eigentlich ein Titel ( vom Volljährigen ) erwirkt werden, wenn
bis 18 keiner existiert hat ?
Hintergrund der Frage - ich habe KM bzw Sohn darauf hingewiesen, dass ich diverse Unterlagen zur Berechnung brauche, bekommen habe ich bis jetzt nur die Schulbescheinigung 2014/15.
Ich rechne jetzt erstmal mit nem Brief vom Anwalt, da ich den Unterhalt ab diesem Monat einstelle... ( Sohn wurde am 21.08 18 )
Gruß
bernd
kann eigentlich ein Titel ( vom Volljährigen ) erwirkt werden, wenn
bis 18 keiner existiert hat ?
Hintergrund der Frage - ich habe KM bzw Sohn darauf hingewiesen, dass ich diverse Unterlagen zur Berechnung brauche, bekommen habe ich bis jetzt nur die Schulbescheinigung 2014/15.
Ich rechne jetzt erstmal mit nem Brief vom Anwalt, da ich den Unterhalt ab diesem Monat einstelle... ( Sohn wurde am 21.08 18 )
Gruß
bernd