01-09-2014, 13:13
(01-09-2014, 12:36)elmandingo schrieb: Hintergrund der Frage - ich habe KM bzw Sohn darauf hingewiesen, dass ich diverse Unterlagen zur Berechnung brauche, bekommen habe ich bis jetzt nur die Schulbescheinigung 2014/15.
Dann hast du die falsche Frage gestellt.
Fehlende Unterlagen bedeutet, dass der Sohn nichts bekommt. Klagt er, kannst du bereits bei seinem VKH-Antrag auf das fehlende aber zwingend nötige Element seiner Unterhaltsforderung hinweisen: Keine Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse beigebracht. Klage mutwillig, VKH abzulehnen.
Das blosse Titulierungsinteresse heisst noch lange nicht, dass du titulieren musst.