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Unterhaltstitel Volljärigkeit
#3
(01-09-2014, 12:36)elmandingo schrieb: Hintergrund der Frage - ich habe KM bzw Sohn darauf hingewiesen, dass ich diverse Unterlagen zur Berechnung brauche, bekommen habe ich bis jetzt nur die Schulbescheinigung 2014/15.

Dann hast du die falsche Frage gestellt.

Fehlende Unterlagen bedeutet, dass der Sohn nichts bekommt. Klagt er, kannst du bereits bei seinem VKH-Antrag auf das fehlende aber zwingend nötige Element seiner Unterhaltsforderung hinweisen: Keine Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse beigebracht. Klage mutwillig, VKH abzulehnen.

Das blosse Titulierungsinteresse heisst noch lange nicht, dass du titulieren musst.
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Unterhaltstitel Volljärigkeit - von alex1996 - 01-09-2014, 12:36
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