01-09-2014, 13:51
Es müsste eigentlich so heißen!
Ab dem 14. Lebensjahr ist die Anhörung des JUGENDLICHEN zwingend....
Weil. Kind ist man ja dem Gesetz nach bis zum Ende des 13. Lebensjahres.
Ok. Da dt. Familienrecht ist ein bisle anders als die Anderen.
Ab dem 14. Lebensjahr ist die Anhörung des JUGENDLICHEN zwingend....
Weil. Kind ist man ja dem Gesetz nach bis zum Ende des 13. Lebensjahres.
Ok. Da dt. Familienrecht ist ein bisle anders als die Anderen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.