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Unterhaltstitel Volljärigkeit
#4
Sehe ich genauso wie p : Keine Angaben, keine Nachweise, kein Unterhalt - stell die Zahlungen per sofort und ohne weitere Bitten ein. Du hast nicht zu betteln, die haben zu liefern und zwar unaufgefordert für alle Zukunft!

Und: Wenn du nicht um einen Titel herumkommst, dann kannst du immer noch rechtzeitig selber einen beim Notar titulieren lassen: befristet und statisch (s. faq hier!) - nur nie was Vorgefertigtes unterschreiben!

Hier lohnt es sich dann, mal einen Fachmann draufschauen zu lassen, bevor du in eine 30-Jahres-Falle läufst!
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltstitel Volljärigkeit - von alex1996 - 01-09-2014, 12:36
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von Theo - 01-09-2014, 13:00
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 01-09-2014, 13:13
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von suppenkasper - 01-09-2014, 18:17
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 02-09-2014, 10:54
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von kay - 24-09-2014, 09:24
Unterhaltsklage Mutwilligkeit - von alex1996 - 15-09-2014, 06:18

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