01-09-2014, 19:49
(31-08-2014, 21:55)zeitgenosse schrieb: Also, stellen die einem 14-jährigen Jugendlichen, der noch nicht volljährig ist und so einen Begriff wie gemeinsame Sorge wegen fehlender Lebenserfahrung ja noch gar nicht einschätzen kann, solche Fragen?Sicher nicht, man kann diesen Begriff auch so erklären, dass ein 14-jähriger das versteht.
Die Frage nach der Meinung des Kindes bzgl. gSR könnte z.B. so aussehen:
"Möchtest Du als Kind, dass zukünftig beide Eltern, also Mama und Papa gemeinsam über wichtige Dinge in Deinem Leben entscheiden dürfen, oder soll das auch weiterhin nur Mama allein tun dürfen. Und wenn ja, warum denn eigentlich ?"
Aber wie schon gesagt, gibt es dafür keinen vorgeschriebenen Fragenkatalog.
Wie und was der Richter fragt, ist allein seine Sache. Er muss auch entscheiden, inwieweit die Aussagen des Kindes nicht möglicherweise von einem Elternteil im Vorfeld der Verhandlung manipuliert wurden. Ein erfahrener Familienrichter merkt so etwas in der Regel.
Und ob der Richter dann tatsächlich unbefangen im Sinne des Kindes oder doch mal wieder im Interesse der Mutter entscheidet, wirst Du erst dann feststellen können.
Mach Dir mal nicht so viel Gedanken über diese Befragung, im Normalfall ist das keine so große Belastung des Kindes, zumindest nicht größer, als der ohnehin vorhandene elterliche Streit.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel