04-09-2014, 17:44
Wenn die berechtigte, verstorbene Exe mehr als 24 Monate lang Rente (aus diesem Versorgungsausgleich) bezogen hat, dann sind die Rentenpunkte futsch - auch wenn Exe im 25. Monat stirbt.
Stirbt die Exe, bevor sie in den Genuss dieser 24 Monate kam, werden die Rentenpunkte wieder zurück übertragen. Aber nicht automatisch, man muss den Rentenversicherungsträger dazu zwingen. Am besten mit einem neuen Kontoauszug dokumentieren lassen, sonst eriinert sich in x Jahren keiner mehr daran.
Austriake
Stirbt die Exe, bevor sie in den Genuss dieser 24 Monate kam, werden die Rentenpunkte wieder zurück übertragen. Aber nicht automatisch, man muss den Rentenversicherungsträger dazu zwingen. Am besten mit einem neuen Kontoauszug dokumentieren lassen, sonst eriinert sich in x Jahren keiner mehr daran.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1