05-09-2014, 12:27
Die Mutter hat (einmal mehr) gezeigt, dass ihr Verhalten nicht dem Kindeswohl zuträglich ist. Sie hatte zuvor das Angebot ausgeschlagen, ihre Tochter bei den Großeltern zu besuchen, was genau so auch Wunsch der Kleinen war.
Irgendwie passend: Bereits vor dem Vorfall war für heute morgen ein Gespräch des Mädchens mit einer JA-Mitarbeiterin und der Beiständin vorgesehen, das auch stattfand.
Eine Strafanzeige halte ich für entbehrlich - die Mutter hat bisher nichts begriffen und das würde sich dadurch nicht ändern. Vielleicht hilft aber der Hinweis, dass ein unbegleiteter Umgang aus Gründen des Kindesschutzes kaum erreichbar sein wird, wenn sie sich nicht zuvor therapieren läßt...
Irgendwie passend: Bereits vor dem Vorfall war für heute morgen ein Gespräch des Mädchens mit einer JA-Mitarbeiterin und der Beiständin vorgesehen, das auch stattfand.
Eine Strafanzeige halte ich für entbehrlich - die Mutter hat bisher nichts begriffen und das würde sich dadurch nicht ändern. Vielleicht hilft aber der Hinweis, dass ein unbegleiteter Umgang aus Gründen des Kindesschutzes kaum erreichbar sein wird, wenn sie sich nicht zuvor therapieren läßt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...