05-09-2014, 13:46
(05-09-2014, 12:27)wackelpudding schrieb: Eine Strafanzeige halte ich für entbehrlich - die Mutter hat bisher nichts begriffen und das würde sich dadurch nicht ändern.Da bin ich jedoch aus mehreren Gründen ganz anderer Auffassung.
1. liegt hier eindeutig eine Straftat vor, denn gemäß § 235 (3) StGB ist bereits der Versuch der Entziehung Minderjähriger strafbar.
2. ist es für die Zukunft des Kindes wichtig, dass alle kindeswohlgefährdeten Handlungen und Straftaten juristisch hinlänglich aktenkundig gemacht werden.
3. ob eine Strafanzeige bzw. eine Verurteilung der KM ihren Begriffshorizont nicht vielleicht doch verändern können, weiß nur sie selbst.
4. fragt mal kay, warum er nach der Entführung seines Sohnes Strafanzeige gestellt hat
5. ich ärgere mich heute, dass ich damals nach den Falschbeschuldigungen gegen mich nicht konsequenter gegen die KM vorgegangen bin, denn heute wird die KM immer größenwahnsinniger und missbraucht ihr alleiniges Sorgerecht, wo sie nur kann. (o.T.: ganz aktuell wurde unsere Tochter ins Krankenhaus eingeliefert - eine Besuchsmöglichkeit von mir aber ausgeschlossen)
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel