06-09-2014, 21:58
Ähnlich wie Kay kann ich mir nicht vorstellen, dass man die Mittäter oder diejenigen die Beihilfe geleistet haben verfolgen kann, ohne die Haupttat/die Haupttäterin zu verfolgen.
Beihilfe ist ein akzessorisches Delikt, dass ohne eine Haupttat im Prinzip nicht denkbar ist.
Beihilfe ist ein akzessorisches Delikt, dass ohne eine Haupttat im Prinzip nicht denkbar ist.