(06-09-2014, 23:24)anor-al-mal schrieb: Ja klar der Beschluss ist ja vom AG durch die Rechtspflegerin gemacht nun aber hebt sie den geänderten Beschluss des OLG auf.
Das ist aber erheblich anders, als in #1 geschrieben, wo von einstweiliger Einstellung die Rede ist.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka