08-09-2014, 19:01
Ich habe vor drei Jahren in Madagaskar eine Madagassin geheiratet.
Meine Frau wurde schwanger und kam im Winter 2012 kurz vor der Geburt unseres Kindes nach Deutschland (deutsche Geburtsurkunde) und gebar das Kind in einer deutschen Klinik.
Meine Frau kam angeblich mit dem kalten Klima und der deutschen Kultur nicht zurecht und ist nach drei Monaten Deutschlandaufenthalt wieder nach Madagaskar zu ihrer Familie zurückgekehrt.
Ich überwies von mir aus Ihr zwei Jahre lang Geld für unser Kind.
Danach stellte ich die Zahlung ein.
Heute bekam ich einen Anruf vom Jugendamt, dass mir mitteilte, dass ich zur Unterhaltszahlung nach Madagaskar verpflichtet sei.
Das Jugendamt teilte mir weiter mit, dass wenn ich die Unterhaltszahlung für das Kind nicht aufnehme und mich nicht mit der Kindsmutter einigen sollte, sie, das Jugendamt beim Bundesamt für Justiz in Bonn intervenieren wird, um die Unterhaltszahlungen zu vollstrecken.
Das würde teuer werden.
Meine Frage, kann das Bundesamt für Justiz in Bonn Unterhaltszahlungen für Madagaskar vollstrecken?
Gibt es irgendwelche Ab- oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Madagaskar für Unterhaltsvollstreckungen, bzw. Unterhaltsübereinkommen?
Oder, muss meine Frau deutsche Rechtsanwälte beauftragen die die Unterhaltsforderungen einzuklagen?
Meine Frau wurde schwanger und kam im Winter 2012 kurz vor der Geburt unseres Kindes nach Deutschland (deutsche Geburtsurkunde) und gebar das Kind in einer deutschen Klinik.
Meine Frau kam angeblich mit dem kalten Klima und der deutschen Kultur nicht zurecht und ist nach drei Monaten Deutschlandaufenthalt wieder nach Madagaskar zu ihrer Familie zurückgekehrt.
Ich überwies von mir aus Ihr zwei Jahre lang Geld für unser Kind.
Danach stellte ich die Zahlung ein.
Heute bekam ich einen Anruf vom Jugendamt, dass mir mitteilte, dass ich zur Unterhaltszahlung nach Madagaskar verpflichtet sei.
Das Jugendamt teilte mir weiter mit, dass wenn ich die Unterhaltszahlung für das Kind nicht aufnehme und mich nicht mit der Kindsmutter einigen sollte, sie, das Jugendamt beim Bundesamt für Justiz in Bonn intervenieren wird, um die Unterhaltszahlungen zu vollstrecken.
Das würde teuer werden.
Meine Frage, kann das Bundesamt für Justiz in Bonn Unterhaltszahlungen für Madagaskar vollstrecken?
Gibt es irgendwelche Ab- oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Madagaskar für Unterhaltsvollstreckungen, bzw. Unterhaltsübereinkommen?
Oder, muss meine Frau deutsche Rechtsanwälte beauftragen die die Unterhaltsforderungen einzuklagen?