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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#4
Solange Dein Sohn und Du sich einig sind, wird unterhaltsseitig das laufen, was ihr vereinbart. Wenn er den Titel an Dich herausgibt, heißt das aber nicht, dass Du gegenüber ihm nicht mehr unterhaltspflichtig bist. An der Berechnung ändern wird sich etwas, weil das Kindergeld in voller Höhe zu berücksichtigen ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 11:37
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von wackelpudding - 09-09-2014, 11:44
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 19:46

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