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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#5
Danke für die schnellen Antworten.
Was ich meinte ist:
Kann das Jugendamt in irgendeiner Weise die Herausgabe des Titels verzögern ?
Wie erwähnt ist das Jugendamt ziemlich weit entfernt und ich will nicht zum von mir vereinbarten Termin mit meinem Junior erscheinen, um dann zu erfahren, dass das Jugendamt den Titel nicht an meinen Sohn herausrückt, weil diverse Formalitäten vorher geklärt werden müssen oder der Titel bei einer anderen Behörde liegt.
Unterhaltsmäßig wird sich nicht viel ändern, da meine Ex noch 2 kleine Kinder zuhause hat und noch nicht arbeitet. Ich will nur diesen verdammten Titel aus meinem Leben haben.
Da sie ab Volljährigkeit auch barunterhaltspflichtig ist und bei privilegierten Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht, frage ich mich, ob sie angehalten ist wieder zu arbeiten um ihren Teil zum Unterhalt beizutragen? Sie ist Beamtin und die kleinen Kinder sind 2 und 4.
Kann mein Sohn eigentlich verlangen, dass das Kindergeld direkt auf sein Konto überwiesen wird ?
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RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 11:37
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von RR9 - 09-09-2014, 13:17
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 19:46

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