09-09-2014, 19:06
Moin,
meines Erachtens gilt hier DDT 4 - schaust du in die Tabelle.
Zunächst muss auch die Mutter ihr Einkommen konkret offenlegen - das Kind muss sie dazu auffordern.
Studenten mit eigenem Haushalt stehen 670 pauschal zu + KK - deine Tochter dürfte hier wohl sicher nicht darüber liegen. Mit Kindergeld kommt das Kind ja selber auf dieses Einkommen - sollte also nicht mehr allzu viel auf dich zukommen. Aber hier gibt es Experten, die können dir das sicher auf den Pfennig ausrechnen.
meines Erachtens gilt hier DDT 4 - schaust du in die Tabelle.
Zunächst muss auch die Mutter ihr Einkommen konkret offenlegen - das Kind muss sie dazu auffordern.
Studenten mit eigenem Haushalt stehen 670 pauschal zu + KK - deine Tochter dürfte hier wohl sicher nicht darüber liegen. Mit Kindergeld kommt das Kind ja selber auf dieses Einkommen - sollte also nicht mehr allzu viel auf dich zukommen. Aber hier gibt es Experten, die können dir das sicher auf den Pfennig ausrechnen.