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Unterhalt bei Ausbildungsbeginn
#2
Moin,
meines Erachtens gilt hier DDT 4 - schaust du in die Tabelle.
Zunächst muss auch die Mutter ihr Einkommen konkret offenlegen - das Kind muss sie dazu auffordern.
Studenten mit eigenem Haushalt stehen 670 pauschal zu + KK - deine Tochter dürfte hier wohl sicher nicht darüber liegen. Mit Kindergeld kommt das Kind ja selber auf dieses Einkommen - sollte also nicht mehr allzu viel auf dich zukommen. Aber hier gibt es Experten, die können dir das sicher auf den Pfennig ausrechnen.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt bei Ausbildungsbeginn - von satti - 09-09-2014, 18:52
RE: Unterhalt bei Ausbildungsbeginn - von suppenkasper - 09-09-2014, 19:06
RE: Unterhalt bei Ausbildungsbeginn - von Nappo - 09-09-2014, 21:51
RE: Unterhalt bei Ausbildungsbeginn - von satti - 10-09-2014, 22:50
RE: Unterhalt bei Ausbildungsbeginn - von p__ - 11-09-2014, 11:50

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