18-05-2009, 16:17
In der WELT kommentiert eine Familienanwältin dazu:
„Das ist eine Fortführung dessen, was durch das neue Unterhaltsrecht gewollt ist: Die Gleichstellung von nicht-ehelichen und ehelichen Kindern“, sagt Familienrechtsexpertin Zimmermann. Da die Kinder in der neuen Rangfolge im Unterhaltsrecht an erster Stelle stehen, ist durch die neue Bewertung der Betreuungskosten ihre Chance viel größer, dass sie tatsächlich davon profitieren. „Denn es geht hier um einen Anspruch auf Mehrbedarf der Kinder, nicht der Betreuenden“, stellt Zimmermann klar.
http://www.welt.de/finanzen/article37594...angen.html
„Das ist eine Fortführung dessen, was durch das neue Unterhaltsrecht gewollt ist: Die Gleichstellung von nicht-ehelichen und ehelichen Kindern“, sagt Familienrechtsexpertin Zimmermann. Da die Kinder in der neuen Rangfolge im Unterhaltsrecht an erster Stelle stehen, ist durch die neue Bewertung der Betreuungskosten ihre Chance viel größer, dass sie tatsächlich davon profitieren. „Denn es geht hier um einen Anspruch auf Mehrbedarf der Kinder, nicht der Betreuenden“, stellt Zimmermann klar.
http://www.welt.de/finanzen/article37594...angen.html