11-09-2014, 17:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2014, 17:46 von Das Nerdliche Orakel.)
(11-09-2014, 16:08)raid schrieb: Und einen Anwalt hat sie natürlich auch schon gefunden, der schreibt: Umgang alle 14 Tage entspricht dem Kindeswohl. Insofern Sie ihren Sohn auch in der anderen Woche sehen wollen, entspricht das nicht dem Kindeswohl.Stand da "ihren" oder "Ihren"?
Leutnant Dino, das war sehr gut!
Du hast wichtige Punkte genannt, auch wenn darauf nicht eingegangen wurde. Du hast gesagt, dass das mit dem Ausschluss der Väter heute immernoch so sei. Und du hast Ritter gefragt, wieviel ihn das Spektakel gekostet habe, worauf er die Antwort verweigert hat, und du hast gesagt, dass du dir das nicht leisten gekonnt habest. Außerdem hat du noch korrigiert, dass du deine Kinder liebest, nur deine Vatergefühle verschwunden seien.
Du hast dich nicht an die Wand quasseln lassen. Kurz und präzise. Typisch Mann.
Mehr war nicht rauszuholen. Besser ging es nicht. Danke!
Bei Ritter frage ich mich, wie lange die Frau nach der zweiten Entführung im Knast war, und ob ein Mann überhaupt die Chance bekommen hätte, ein zweites mal die Kinder zu entführen. Die Frau kann froh sein, dass es Ritter nicht hat wie einen Unfall aussehen lassen. Genau darauf wird es hinauslaufen, wenn diese Ungleichbehandlung so weiter geht.