15-09-2014, 10:14
(15-09-2014, 09:34)Austriake schrieb: Exen-Anwältin droht mir jetzt mit Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB.So eine Drohung ist doch auch nicht mehr wert als die Ankündigung mißbräuchlicher Kondomverwendung.
![Tongue Tongue](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/tongue.gif)
(15-09-2014, 09:34)Austriake schrieb: dem erlauchten Kreis der straffälligen Unterhaltspreller ...So schnell wird man doch nicht "straffällig" - die meisten bleiben ein "Mutmaßlicher" .
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #