(15-09-2014, 10:38)Nappo schrieb: Naja, also wenn das Din nicht ein Rohrkrepierer für die Frau Anwältin und deine Ex wird.... Ich denke Du weißt das selber und unterstelle, dass Du die vielen Posts, Tipps und Vorgehensweisen einschl. TFAQ-Glossar gelesen hast
Habe ich. Aber in meinem Verfahren sind Dinge passiert, die haben ausnahmslos ALLE Foristi hier für unmöglich gehalten - von daher: trau, schau, wem....
Austriake
(15-09-2014, 11:01)Camper1955 schrieb: @Austriake
Wenn noch ein Titel besteht,würde ich die Anzeige nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Sonst wirft man Dir vor, dass Du Dich nicht darum gekümmert hast, dass der Titel aus der Welt geschafft wird.
LG
Robert
Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig. Und auch ein Bestandteil des Trennungsunterhalts für die Exe, resp. in Abhängigkeit davon. Hätte ich den vollen Zahlbetrag nach DDT geleistet, hätte Exe weniger TU bekommen. Aus diesem Grund haben alle Beteiligten bisher auf die Titulierung verzichtet. Und jetzt ist es zu spät.....
Austriake
Austriake
(15-09-2014, 11:01)Camper1955 schrieb: @Austriake
Wenn noch ein Titel besteht,würde ich die Anzeige nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Sonst wirft man Dir vor, dass Du Dich nicht darum gekümmert hast, dass der Titel aus der Welt geschafft wird.
LG
Robert
Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig. Und auch ein Bestandteil des Trennungsunterhalts für die Exe, resp. in Abhängigkeit davon. Hätte ich den vollen Zahlbetrag nach DDT geleistet, hätte Exe weniger TU bekommen. Aus diesem Grund haben alle Beteiligten bisher auf die Titulierung verzichtet. Und jetzt ist es zu spät.....
Austriake
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1