15-09-2014, 12:20
(15-09-2014, 12:02)Austriake schrieb: Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig. Und auch ein Bestandteil des Trennungsunterhalts für die Exe, resp. in Abhängigkeit davon. Hätte ich den vollen Zahlbetrag nach DDT geleistet, hätte Exe weniger TU bekommen. Aus diesem Grund haben alle Beteiligten bisher auf die Titulierung verzichtet. Und jetzt ist es zu spät.....
Austriake
Dann ist nur zu hoffen, dass ein Gericht nicht auf den Trichter "Gewohnheitsrecht" kommt.
Wenn Du bisher freiwillig gezahlt hast, dann ist es wirklich eine Unverschämtheit von Dir, die Zahlungen plötzlich einzustellen
Madame rechnete schließlich mit den Einkünften für den Rest ihres Lebens. Nun muss sie vermutlich arbeiten.
Zumindest ein paar Stellenangebote solltest Du ihr freundlicherweise schon zusenden. Neben Postkarten von Deinem nächsten Karibik-Urlaub natürlich.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.