(15-09-2014, 12:02)Austriake schrieb: Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig.
Und wie hat sich der "Richterwille" manifestiert?
Will sagen, wenn der KU in einem Beschluss festgelegt wurde, dann ist das sehr wohl ein Titel.