(15-09-2014, 13:51)Theo schrieb:(15-09-2014, 12:02)Austriake schrieb: Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig.
Und wie hat sich der "Richterwille" manifestiert?
Will sagen, wenn der KU in einem Beschluss festgelegt wurde, dann ist das sehr wohl ein Titel.
Der Text des §170 StGB hebt nicht ab auf Titulierung ja oder nein.
Die Strafwürdigkeit der Nichterfüllung der Unterhaltsverpflichtung besteht darin, den Unterhaltsberechtigten im Elend versinken zu lassen, obwohl man hätte den Unterhalt leisten können.
Ob der Anspruch des Berechtigten nun tituliert war oder nicht, spielt im Strafvefahren nicht die Rolle - sondern, ob der Berechtigte im Elend versunken ist, weil der Pflichtige nicht gezahlt hat. Dürfte in meinem Fall nicht so sein.
Austriake
(15-09-2014, 14:13)Dzombo schrieb: Du hättest einen Arbeitskarte aus dem dem Gulak schicken sollen.
Die nächste Postkarte, die Exe bekommt, wird so was ähnliches sein....aus dem Knast in Timbuktu oder so...
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1