16-09-2014, 13:10
Es ist mir schon klar das so etwas ausgeschlagen werden muss.
Das Problem ist einfach wenn man diese Person nicht kennt die verstorben ist. Ich kannte nicht mal ihren Namen geschweige denn wo sie wohnte.
Also wenn man gar keine Daten hat, und die Exfrau einen keine Adresse oder die Kopie des Erbscheines trotz Aufforderung zu kommen läßt.
Es gab einen Termin mit Erbengemeinschaft, ja das war der 12.11.13. Verstorben ist sie am 24.10.13. Das meine Kinder was erben sollten weiß ich seit dem 06.11.13.
Verblieben sind wir so wenn ich genaueres weiß wo es stattfindet dann melde ich mich bei dir. Das tat sie nicht. Auf Anrufe meinerseits nix. Am 12 ging sie ran schrie mich an und legte auf. Punkt . Wo es nun genau stattfinden sollte wusste ich nicht.
Am 13/14/15.11 war ich bei ihr und fragte sie wo ich denn nun auf das Erbe verzichten könnte. Adresse usw. Es kam nichts von ihr. Außer am 15. ein Grinsen und den Stinkefinger. Zwischenzeitlich war ich auch schon beim Jugendamt gewesen und habe der Dame erzählt das meine Kinder wohl was erben werden aber meine Exfrau mit mir nichts zukommen lässt. usw.Laut Eltern Vereinbarung bevor man juristisch aktiv wird das man ein Elterngespräch usw...
Und was erlogen ist in der Eidesstattlichen ... das ich mich total verweigere und es keine Kommunikation mit mir gibt. Also ich mich verweigere ... All das stimmt ja nicht.
Ich habe den Sachverhalt auch schriftlich dargestellt vor Gericht. Aber der Richterin ging es nur darum das ich Unterschreibe. So wie es aussieht. 30 Euro 7,50 Na, gut um des Friedens Willen aber 550 Euro für was ???
Ich habe nach Bekannt werden der Erbschaft 6 Wochen Zeit diese Auszuschlagen. laut Gesetz. und da wird einfach auf Grund einer Erlogenen Eidesstattlichen etwas in Gang gesetzt.
24.10. Oma tot
06.11 weiß ich von der Erbschaft .. laut Gerichtsbriefe da ist der 12 angegeben
20.11 Post Amtgericht Eilverfahren
22.11 Termin Amtgericht
Wo zum Teufel besteht da eine Eile???
Das Problem ist einfach wenn man diese Person nicht kennt die verstorben ist. Ich kannte nicht mal ihren Namen geschweige denn wo sie wohnte.
Also wenn man gar keine Daten hat, und die Exfrau einen keine Adresse oder die Kopie des Erbscheines trotz Aufforderung zu kommen läßt.
Es gab einen Termin mit Erbengemeinschaft, ja das war der 12.11.13. Verstorben ist sie am 24.10.13. Das meine Kinder was erben sollten weiß ich seit dem 06.11.13.
Verblieben sind wir so wenn ich genaueres weiß wo es stattfindet dann melde ich mich bei dir. Das tat sie nicht. Auf Anrufe meinerseits nix. Am 12 ging sie ran schrie mich an und legte auf. Punkt . Wo es nun genau stattfinden sollte wusste ich nicht.
Am 13/14/15.11 war ich bei ihr und fragte sie wo ich denn nun auf das Erbe verzichten könnte. Adresse usw. Es kam nichts von ihr. Außer am 15. ein Grinsen und den Stinkefinger. Zwischenzeitlich war ich auch schon beim Jugendamt gewesen und habe der Dame erzählt das meine Kinder wohl was erben werden aber meine Exfrau mit mir nichts zukommen lässt. usw.Laut Eltern Vereinbarung bevor man juristisch aktiv wird das man ein Elterngespräch usw...
Und was erlogen ist in der Eidesstattlichen ... das ich mich total verweigere und es keine Kommunikation mit mir gibt. Also ich mich verweigere ... All das stimmt ja nicht.
Ich habe den Sachverhalt auch schriftlich dargestellt vor Gericht. Aber der Richterin ging es nur darum das ich Unterschreibe. So wie es aussieht. 30 Euro 7,50 Na, gut um des Friedens Willen aber 550 Euro für was ???
Ich habe nach Bekannt werden der Erbschaft 6 Wochen Zeit diese Auszuschlagen. laut Gesetz. und da wird einfach auf Grund einer Erlogenen Eidesstattlichen etwas in Gang gesetzt.
24.10. Oma tot
06.11 weiß ich von der Erbschaft .. laut Gerichtsbriefe da ist der 12 angegeben
20.11 Post Amtgericht Eilverfahren
22.11 Termin Amtgericht
Wo zum Teufel besteht da eine Eile???