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Versorgungsausgleich
#3
(16-09-2014, 20:54)gasmops schrieb: Was kann ich tun?Huh

VersAusglG § 27 einsetzen bzw. prüfen, ob er einsetzbar ist. Hier der Wortlaut des Paragrafen: "Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen."

Du musst nachweisen, dass euer Fall eine Herab- oder Aussetzung rechtfertigt. Das ist schwer, die Hürden sind hoch. Die Rechtssprechung hat Fallgruppen entwickelt, die dafür in Frage kommen. Bei dir könnten das theoretisch Zwei sein:

- Schwere persönliche Verfehlungen des Ausgleichsberechtigten. Die müssen aber von kräftigem Kaliber sein. Nicht ausreichend sind Streitigkeiten, die bloße Tatsache eines Alkohol- oder Drogenmissbrauchs, gegenseitige Drohungen oder Handgreiflichkeiten und gelegentliche eheliche Untreue.

- Wenn der Berechtigte während der Ehe längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat. Der Ausschlusstatbestand entspricht § 1579 Nr.  5 BGB.

Hast du deinen Anwalt schon dazu gefragt? Was hat der gemeint?
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Versorgungsausgleich - von gasmops - 16-09-2014, 20:54
RE: Versorgungsausgleich - von the notorious iglu - 16-09-2014, 21:03
RE: Versorgungsausgleich - von p__ - 16-09-2014, 21:42
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