17-09-2014, 10:09
Zur Unterhaltung gut, um den Preis der starken Vereinfachung, auch argumentativ wenig hart. Eingewendet werden kann unter anderem: Auch für Umgangsverfahren gibts ohne Geld Verfahrenskostenhilfe, es wurde ein Beschleunigungsgebot eingeführt, ein Anwalt ist gar nicht nötig und bei Umgangsverfahren auch nicht die Regel. Im gesamten Zivilrecht muss man verletztes Recht einklagen, egal ob Nachbars Gartenzwerg zu nahe an der Demarkationslinie steht, dir einer in die Autotür gerummst ist oder eben das gemeinsame Kind nicht kommen darf.
Die Terminologie ist generell die der Gegenseite. "Rechte des Vaters" zum Beispiel, so redet auch die Gegenseite und produziert damit ein Bild rotgesichtiger Bartträger, die auf "ihre Rechte" pochen. Es ist das Recht des Kindes auf beide Eltern. Oder der "Leistungsstärkere", der zahlen soll. Das klingt, wie wenns in Ordnung wäre und so redet auch die Gegenseite. Es muss aber auch der Mittellose zahlen, wie die vielen Verfahren um Kindesunterhalt zeigen.
Die Terminologie ist generell die der Gegenseite. "Rechte des Vaters" zum Beispiel, so redet auch die Gegenseite und produziert damit ein Bild rotgesichtiger Bartträger, die auf "ihre Rechte" pochen. Es ist das Recht des Kindes auf beide Eltern. Oder der "Leistungsstärkere", der zahlen soll. Das klingt, wie wenns in Ordnung wäre und so redet auch die Gegenseite. Es muss aber auch der Mittellose zahlen, wie die vielen Verfahren um Kindesunterhalt zeigen.